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   OLG Celle, 30.05.1990 - 2 U 184/89   

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https://dejure.org/1990,5648
OLG Celle, 30.05.1990 - 2 U 184/89 (https://dejure.org/1990,5648)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.05.1990 - 2 U 184/89 (https://dejure.org/1990,5648)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. Mai 1990 - 2 U 184/89 (https://dejure.org/1990,5648)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 242 BGB; § 315 BGB; § 404 BGB
    Klage eines Verpächters auf einen höheren Pachtzins; Fehlende Angabe eines Basisjahres und eines für die Anpassung maßgeblichen Stichtages im Pachtvertrag; Bindung des Verpächters an seine bisherige Pachterhöhung nach dem Grundsatz von Treu und Glauben; Ausübung eines ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage eines Verpächters auf einen höheren Pachtzins; Fehlende Angabe eines Basisjahres und eines für die Anpassung maßgeblichen Stichtages im Pachtvertrag; Bindung des Verpächters an seine bisherige Pachterhöhung nach dem Grundsatz von Treu und Glauben; Ausübung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 271
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.03.1974 - VII ZR 35/73

    Abdingbarkeit des Kündigungsrechts; Rechtsfolgen der einvernehmlichen Aufhebung

    Auszug aus OLG Celle, 30.05.1990 - 2 U 184/89
    Für einen Fall der vorliegenden Art, in dem bei Bestehen einer vertraglichen Pachterhöhungsklausel bei der Anpassung des Pachtzinses auf andere als die vertraglich geregelten Maßstäbe zurückgegriffen wird, gilt der Grundsatz, daß eine von der Vertragsregelung abweichende Bestimmung der Pachthöhe nach Treu und Glauben nicht ohne wichtigen Grund nachträglich geändert werden darf (zum Architektenvertrag vgl. BGHZ 62, 208 (211) [BGH 07.03.1974 - VII ZR 35/73] ; ferner OLG Düsseldorf MDR 1968, 321 [OLG Düsseldorf 30.06.1967 - 5 U 203/65] und OLG Hamburg MDR 1968, 667).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.1967 - 5 U 203/65
    Auszug aus OLG Celle, 30.05.1990 - 2 U 184/89
    Für einen Fall der vorliegenden Art, in dem bei Bestehen einer vertraglichen Pachterhöhungsklausel bei der Anpassung des Pachtzinses auf andere als die vertraglich geregelten Maßstäbe zurückgegriffen wird, gilt der Grundsatz, daß eine von der Vertragsregelung abweichende Bestimmung der Pachthöhe nach Treu und Glauben nicht ohne wichtigen Grund nachträglich geändert werden darf (zum Architektenvertrag vgl. BGHZ 62, 208 (211) [BGH 07.03.1974 - VII ZR 35/73] ; ferner OLG Düsseldorf MDR 1968, 321 [OLG Düsseldorf 30.06.1967 - 5 U 203/65] und OLG Hamburg MDR 1968, 667).
  • BFH, 03.03.2004 - X R 14/01

    Wertsicherungsklausel bei Vermögensübertragung

    c) Danach mag das jahrelange Unterbleiben der Berufung auf eine Wertsicherungsklausel dazu führen, dass später doch gezahlte Erhöhungsbeträge --unter den Gesichtspunkten willkürlicher Nachzahlungen (dazu BMF-Schreiben in BStBl I 2002, 893 Tz. 26), insbesondere nach einer zwischenzeitlich vereinbarten konkludenten Vertragsänderung, oder möglicher Verwirkung (dazu Oberlandesgericht --OLG-- Celle, Urteil vom 30. Mai 1990 2 U 184/89, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1991, 271)-- steuerrechtlich unbeachtlich sind.
  • OLG Brandenburg, 14.04.2015 - 6 U 77/12

    Pachtvertrag: Wirksamkeit einer Wertsicherungsklausel; Minderung wegen Mängeln

    Es müssen weitere besondere Umstände hinzutreten, die bei dem Mieter bzw. Pächter ein Vertrauen darauf rechtfertigen, der Vermieter bzw. Verpächter werde die ihm nach der Wertsicherungsklausel zustehende höhere Miete bzw. Pacht auch in Zukunft nicht geltend machen (vgl. OLG Celle, NJW-RR 1991, 271; OLG Düsseldorf, ZMR 1995, 154; OLG Düsseldorf, NZM 1998, 480; OLG Rostock ZMR 2006, 773; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 04.06.2008 - 3 U 113/07; Bartholomäi/Lindner-Figura/ Stellmann in Lindner-Figura/Oprée/Stellmann, Geschäftsraummiete, 3. Aufl., Kapitel 10 Rn. 151).
  • OLG Celle, 09.05.2001 - 2 U 236/00

    Mieterhöhungsanspruch; Verwirkung; Wertsicherungsklausel; Mietvertrag;

    So ist der Senat von der Verwirkung einer im Jahre 1989 geltend gemachten Pachterhöhung in einem Fall ausgegangen, in dem von dem Verpächter während der langjährigen Dauer des bereits 1971 abgeschlossenen und in Vollzug gesetzten Pachtvertrages wiederholt Erhöhungen des Pachtzinses verlangt wurden, die nicht auf der vertraglichen Wertsicherungsklausel beruhten (vgl. NJW-RR 1991, 271).
  • OLG Rostock, 02.06.2006 - 3 U 113/05

    Prüfungskompetenz der Zivilgerichte hinsichtlich einer Preisgleitklausel in einem

    Es müssen weitere Umstände hinzutreten, die bei dem Mieter ein Vertrauen darauf rechtfertigen, der Vermieter wolle die ihm nach der Wertsicherungsklausel zustehende erhöhte Miete nicht geltend machen (OLG Celle, Urteil vom 09.05.2001, - Az: 2 U 236/00 [zitiert nach juris]; OLG Celle, NJW-RR 1991, 271; OLG Düsseldorf ZMR 1995, 154; Wolf/Eckert/Ball, Rn. 419; vgl. auch Rehborn, MietrechtKompakt 2002, 53).
  • OLG Düsseldorf, 25.08.1994 - 10 U 216/93

    Verwirkung von Mietzinsnachforderungen bei rückwirkender Anwendung von

    Die Beklagte brauchte daher nicht mit einer Nachforderung zu rechnen (vgl. im übrigen zur Verwirkung von Mietzinsnachforderungen bei rückwirkender Anwendung von Wertsicherungsklauseln OLG Celle NJW-RR 1988, 723, 724; 1991, 271; OLG Köln ZMR 1986, 197; OLG Hamm ZMR 1976, 142).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.1997 - 10 U 47/97

    Verwirkung des Anspruchs auf Zahlung von erhöhtem Mietzins

    Verwirkung tritt vielmehr erst dann ein, wenn über den Zeitablauf hinaus besondere Umstände gegeben sind, die die Feststellung rechtfertigen, der Mieter habe darauf vertrauen dürfen, daß der Vermieter keine Nachforderungen mehr geltend machen werde (Senat in WuM 1995, 580 = BB 1994, 2309 = ZMR 1995, 154 und NJW-RR 1993, 1036 sowie OLG Celle NJW-RR 1991, 271 und Palandt/ Heinrichs, 56. Aufl., § 242 BGB , Rdn. 103 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 08.04.2002 - 3 U 203/00
    Es müssen weitere Umstände hinzutreten, die bei dem Mieter ein Vertrauen darauf rechtfertigen, der Vermieter wolle die ihm nach der Wertsicherungsklausel zustehende erhöhte Miete nicht geltend machen (OLG Celle, Urteil vom 09.05.2001, a.a.O.; OLG Celle, NJW-RR 1991, 271; OLG Düsseldorf, ZMR 1995, 154; Wolf/Eckert/Ball, a.a.O., Rn. 439; vgl. auch Rehborn, Mietrecht kompakt 2002, 53).
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